Impressum

Kinderschutz Rot Weiss Rot

gemeinnütziger Verein - NGO (nichtstaatliche Organisation)

Menschenrechtsorganisation

Zuständigkeit Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya


ZVR-Zahl 1962221077


E-Mail: info@kinderschutz-rot-weiss-rot.org

Internet: www.kinderschutz-rwr.org

Vertretungsberechtigte: 

Obmann:                                              Manfred Zeilinger

Obmann Stellvertreter:                         derzeit nicht besetzt

Schriftführerin / Kassiererin:                  Petra Zeilinger

Schriftführer/Kassier Stellvertreter:        Alexander Hatzigmoser

Haftungsausschluss:

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    Bildnachweise:

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  • Aus rein rechtlichen Gründen:

    Bundesrecht konsolidiert: StPO 1975 § 80, Fassung vom 17.01.2025

    (2) Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet.

    Bundesrecht konsolidiert: StGB Notwehr § 3, Fassung vom 31.08.2017

    (1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.